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Tierparkordnung

Ordnung für den Besuch des Tierpark Fauna e.V. in Solingen

 

Der Natur und Vogelschutzverein Tierpark Fauna e.V. betreibt den Tierpark zur Förderung des Natur- und Artenschutzes, der Bildung und Erholung. Jeder Gast erklärt sich mit dem Kauf einer Eintritts- oder Jahreskarte und dem Betreten des Geländes mit den nachstehenden Regelungen ausdrücklich einverstanden. Die zoologische Leitung ist berechtigt, bei Vorliegen besonderer Verhältnisse von dieser Ordnung abweichende oder ergänzende Regelungen zu treffen.

  1. Leistungsumfang von Tages- und Jahreskarten

Wir möchten unseren Gästen jederzeit einen angenehmen Aufenthalt im Tierpark bieten. Aus betrieblichen und aus sonstigen wichtigen Gründen, z. B. Wetterbedingungen, notwendiger Wartungs- und Bauarbeiten usw. kann es in Einzelfällen zu Einschränkungen wie bspw. Sperrung von Wegen und/oder Tierhäusern kommen. Wir versuchen, diese Einschränkungen so gering wie möglich zu halten und auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Eine Rückerstattung des gesamten oder eines anteiligen Eintrittspreises bedingt durch derartige Einschränkungen ist ausgeschlossen. Insofern ist mit dem Erwerb von Eintrittskarten aller Art kein Anspruch auf bestimmte Leistung, wie z.B. die Präsentation bestimmter Tiere oder Tierarten oder die jederzeitige Nutzungsmöglichkeit aller Angebote im Tierpark verbunden. Alle Eintrittskarten sind während des gesamten Besuchs mitzuführen und auf Verlangen des Parkpersonals zur Kontrolle vorzuzeigen.

  1. Tageskarten

Der Tierpark darf nur mit gültigen Eintrittskarten während der allgemeinen Öffnungszeiten betreten werden und diese sind während des gesamten Besuchs mitzuführen. Mit Verlassen des Geländes verlieren die Karten ihre Gültigkeit für den Park. Bitte beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten, vor allem aber die Schließzeiten. Der Ausgang wird mit Rücksicht auf unsere Tiere und unsere Mitarbeiter/innen unverzüglich nach dem am Eingang angezeigten Zeiten geschlossen.

  1. Jahreskarten

Die Jahreskarte berechtigt die auf ihr ausgewiesene Person, den Tierpark während der regulären Öffnungszeiten für ein Jahr ab Ausstellungsdatum gemäß dieser Ordnung zu besuchen. Der Jahreskarten-Ausweis gilt nicht bei außerhalb der regulären Öffnungszeiten durchgeführten Sonderveranstaltungen. Der Erwerb der Jahreskarte begründet keinen Anspruch auf die tägliche Öffnung des Tierparkes während der Laufzeit der Karte. Der Ausweis ist personengebunden und nicht übertragbar. Er darf nur von der auf der Karte namentlich erwähnten und auf dem Bild dargestellten Person genutzt werden. Für abhandengekommene Karte kann nur gegen eine Verwaltungsgebühr von 5,00 € Ersatz gewährt werden. Bei Verstoß gegen die vorgenannten Bestimmungen und/oder diese Ordnung wird der Jahreskarten-Ausweis ohne Anspruch auf Kompensation eingezogen. Ermäßigte Partner-Jahreskarten werden nur gegen Vorlage einer gültigen Vollzahler-Jahreskarte verkauft. Die jeweiligen Voraussetzungen ergeben sich aus den aktuell geltenden und an den Kassen aushängenden sowie auf der Homepage der Fauna e.V. einzusehenden Preislisten. Eine Verlängerung dieser Karten ist nur bis zu dem Zeitpunkt möglich, an dem die Berechtigungsvoraussetzungen vorliegen. Die Karte verliert ihre Gültigkeit mit dem auf ihr ausgewiesenen Ablaufdatum.

 

 

 

  1. Verhalten gegenüber den Tieren

Um die Gesundheit unserer Tiere nicht zu gefährden, gilt in einigen ausgewiesenen Bereichen des Parkgeländes ein absolutes Fütterungsverbot. Alle Tiere erhalten ausreichend und sorgfältig zusammengesetztes sowie ihren jeweiligen Bedürfnissen entsprechendes Futter.

An den deutlich beschilderten Gehegen darf das am Futterautomaten erhältliche Futter verfüttert werden. Ist diese Ration im Tagesverlauf schon verbraucht, kann nicht mehr gefüttert werden. Es gilt das absolute Verbot, selbst mitgebrachtes Futter, Blätter, Blumen und Zweige jeglicher Art zu verfüttern – hier besteht Lebensgefahr für unsere Tiere!!!  Alle Tiere erhalten ausreichend und sorgfältig zusammengesetztes sowie ihren jeweiligen Bedürfnissen entsprechendes Futter.

Lautes Rufen und Klopfen gegen Scheiben ist nicht gestattet, ebenso wie das Eindringen in Anlagen in Form von Hineinbeugen, Hineinklettern, Tiere bewerfen oder ähnlichem Verhalten gegenüber den Tieren. Die Tierparkleitung behält sich vor, Personen, die diesen Regelungen zuwiderhandeln, vom Gelände zu verweisen und zukünftig vom Parkbesuch auszuschließen.

 

  1. Sicherheitsbestimmungen und –absperrungen

Das Verlassen der Besucherwege und der ausdrücklich für Gäste zugänglichen Bereiche sowie das Erklettern und Überwinden von Sicherheitsgittern und/oder Sicherheitsabsperrungen ist strengstens untersagt. Mitunter besteht Lebensgefahr. Grünflächen und Waldstücke im Tierparkgelände dürfen außerhalb der Wege nicht betreten werden. Das Abreißen oder Beschädigen von Blumen, Sträuchern und sonstigen Anpflanzungen sowie die Verunreinigung des Parkgeländes ist verboten. Die feuerpolizeilichen Vorschriften auf dem gesamten Gelände, in den Tierhäusern, der Gastronomie und den Sanitärräumen sind unbedingt zu beachten. Das Entfachen von offenem Feuer ist auf dem gesamten Gelände strengst untersagt. Bitte beachten Sie, dass zudem das Rauchen in sämtlichen Gebäuden nicht gestattet ist. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Parkgelände verweigert oder sie können des Geländes verwiesen werden. Den Weisungen der Parkmitarbeiter ist Folge zu leisten. Wer durch sein Verhalten Anstoß erregt, kann aus dem Park gewiesen werden. Diese Maßregelung verpflichtet nicht zur Erstattung des Eintrittsgeldes. Das Mitführen von Waffen (Pistolen, Messer, Ketten, Schlagringe etc.) ist streng untersagt. Im Verdachtsfall ist das Parkpersonal berechtigt, stichprobenartig oder systematisch sog. Taschenkontrollen durchzuführen und den Zutritt auch bei Vorlage einer gültigen Eintrittskarte gegen Rückerstattung des Kaufpreises zu verweigern. Das Mitbringen von Fahrrädern, Rollern, Inlineskates, Skateboards, Rollschuhen, Scootern, Schlitten etc. ist nicht gestattet, ebenso das Spielen mit Bällen, Frisbee-Scheiben und Ballons sowie das Abspielen lauter Musik. Im Interesse der Sicherheit und zum Schutz unserer Gäste vor unangemessenen Beeinträchtigungen behalten wir uns vor, auch die Mitnahme sonstiger Gegenstände und Fahrzeuge, wie z.B. Bollerwagen, die aufgrund ihrer Größe eine Störung anderer Gäste darstellen können, zu untersagen. Die Mitnahme von friedlichen, kurz angeleinten Hunden in den Tierpark ist ausdrücklich gestattet.

  1. Aufsichtspflicht

Kinder unter 12 Jahren und solche Personen, die nicht über die notwendige Reife verfügen, die Parkregeln zu beachten bzw. wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der dauerhaften Aufsicht bedürfen, dürfen sich nur in Begleitung einer volljährigen, aufsichtspflichtigen Person auf dem Gelände des Tierparks bewegen. Im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht haften die aufsichtspflichtigen Personen für alle Schäden, die durch eine Verletzung der gesetzlichen Aufsichtspflicht sowie durch Missachtung der Regelungen dieser Ordnung entstehen. Der Tierpark Fauna Solingen und sein Personal übernehmen keine Aufsichtspflichten gegenüber aufsichtsbedürftigen Personen; es wird ausschließlich die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten überwacht.

Bei Besuchergruppen mit aufsichtsbedürftigen Personen ist die leitende aufsichtspflichtige Person der Gruppe auf Aufforderung hin verpflichtet, dem Parkpersonal ihren Namen, die Institution oder Schule, der die Gruppe angehört, und die Mobilfunknummer des mitgeführten Mobiltelefons mitzuteilen. Bei der Benutzung von Spielflächen, Spielgeräten, und ähnlichen Einrichtungen sind die Benutzungshinweise unbedingt zu beachten. Für Schäden, die durch Zuwiderhandlung oder sonstige unsachgemäße Benutzung verursacht werden, übernimmt der Tierpark Fauna e.V. Solingen keine Haftung, es sei denn, dass der Schaden durch fehlerhafte Benutzungshinweise oder durch einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Einrichtung verursacht worden ist.

  1. Fotografieren und Filmen

Das Fotografieren und Filmen im Tierpark ist ausschließlich für private Zwecke gestattet. Eine Veröffentlichung im Internet (private Websites, Instagram, Facebook, Youtube, Podcasts, Fotoforen wie View oder FC, etc.) ist ausschließlich nach Genehmigung und mit Quellennachweis: Tierpark Fauna e.V. Solingen gestattet. Jegliche kommerzielle Nutzung ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der Tierparkleitung und ggf. Zahlung eines Honorars an die Fauna e.V. erlaubt. Die Fauna e.V. behält sich bei Zuwiderhandlung rechtliche Schritte vor. In sämtlichen Tierhäusern ist das Verwenden von Blitzlicht zum Schutz der Tiere verboten.

  1. Schadenmeldung und Verlust von Gegenständen

Alle Einrichtungen im Park werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schadenfall vor dem Verlassen des Geländes bitte beim Kassenpersonal am Eingang. Melden Sie sich in jedem Fall auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen kann. Für Schäden aus der Verletzung von Gästen an Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Tierpark Fauna e.V nur, sofern sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Beschäftigten oder Beauftragten beruhen.

Gefundene Gegenstände sind an der Kasse abzugeben und können dort auch abgeholt werden.

  1. Werbung und Anbieten von Waren und Leistungen

Werbung auf dem Parkgelände (dazu gehören auch Flächen vor dem Eingang und der Parkplatz), wie auch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen, sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Parkleitung gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsbefragungen und Zählungen.

  1. Sonstiges

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen der Tierparkordnung unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Inhalte der Tierparkordnung davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die mit der Bestimmung erreicht werden sollte. Die übrigen Bestimmungen bleiben hierdurch unberührt.

 

TIERPARK FAUNA E. V.

DER VORSTAND